Sanierungsgutachten

Nicht jede Sanierung scheitert an Maßnahmen. Viele scheitern daran, dass ihre wirtschaftliche Logik nie sauber hergeleitet wurde.

In fortgeschrittenen Krisensituationen reicht es nicht mehr, die wirtschaftliche Lage nur zu bewerten. Dann muss schlüssig hergeleitet werden, ob ein Unternehmen fortgeführt und nachhaltig saniert werden kann.

Genau dafür ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 da. Es bewertet die wirtschaftliche Situation und die Ursachen der Krise, entwickelt ein konsistentes Leitbild und zeigt, ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, um das Unternehmen dauerhaft zu stabilisieren.

In dieser Phase ist wenig gewonnen mit Einschätzungen, die plausibel wirken, aber offenbleiben. Gefragt ist eine Herleitung, die in sich stimmig ist, Unsicherheiten offenlegt und auch kritischer Prüfung standhält. Für Finanzierer. Für Gesellschafter. Für das Management. Und für die Entscheidungen, die daran hängen.

So wird aus einer Krisenlage ein Sanierungsnachweis mit Substanz

  • Krisenmodus festlegen
    Wir arbeiten die tatsächliche Situation des Unternehmen heraus und damit welche Ursachen die Krise prägen.
  • Zielbild setzen
    Wir definieren, wie das sanierte Unternehmen wirtschaftlich aufgestellt sein muss, damit aus Restrukturierung wieder Zukunft entstehen kann.
  • Maßnahmen definieren
    Wir leiten die Schritte ab, die Liquidität, Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen, und machen ihre wirtschaftliche Logik verständlich.
  • Sanierungsfähigkeit herleiten
    Wir führen Lage, Zielbild, Maßnahmen und Planung in eine stringente Gesamtlogik, aus der sich Fortführung und nachhaltige Sanierung schlüssig ableiten lassen

„Wir liefern kein Gutachten aus Distanz. Wir arbeiten mit Ihnen an dem Fundament, das eine Sanierung tragfähig macht.“ (Georg Lang)

Was Sie von DTE bekommen

Sie bekommen eine Grundlage, mit der sich Finanzierungsfragen klären, Restrukturierung ausrichten und die nächsten Schritte präzise vorbereiten lassen. Immer eng abgestimmt und mit dem Anspruch, die weitere Sanierung tragfähig aufzusetzen.

Unser Sanierungsgutachten erstellen wir in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und in Anlehnung an den IDW S 6.

Wobei wir im Detail unterstützen

Einordnung von Lage und Krisenursachen
Wir analysieren die wirtschaftliche Situation des Unternehmens im Zusammenhang mit Geschäftsmodell, Marktumfeld und operativer Realität. Dabei arbeiten wir die Ursachen der Krise so heraus, dass ihre Zusammenhänge, ihre Folgen und ihre Priorität greifbar werden.

Entwicklung des Zielbilds
Wir entwickeln ein konsistentes Zielbild für das sanierte Unternehmen. Es gibt der Restrukturierung Richtung und setzt den Maßstab dafür, ob die vorgesehenen Schritte wirtschaftlich ausreichen.

Ableitung des Maßnahmenprogramms
Wir definieren die Maßnahmen, die Liquidität, Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen. Entscheidend ist dabei nicht die Menge einzelner Initiativen, sondern ein Programm, dessen wirtschaftliche Logik in sich schlüssig ist.

Integrierte Planung und Wirkungsquantifizierung
Wir quantifizieren die Effekte der Maßnahmen in einer integrierten Planung und verknüpfen sie mit der künftigen Entwicklung des Unternehmens. So lässt sich erkennen, ob die Herleitung wirtschaftlich plausibel ist und ob Ergebnis, Liquidität und Finanzierung konsistent zusammenlaufen.

Nachweis von Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit
Wir leiten nachvollziehbar her, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann und ob die Sanierung nachhaltig möglich ist. Genau an diesem Punkt zeigt sich, ob aus Restrukturierung eine tragfähige Perspektive wird.

Erstellung des Gutachtens nach IDW S 6
Wir strukturieren das Gutachten entlang der Anforderungen des IDW S 6 und bereiten es so auf, dass es für Finanzierungsentscheidungen und die weitere Restrukturierung nutzbar ist.

Worauf es bei einem guten Sanierungsgutachten ankommt

Ein Sanierungsgutachten muss mehr leisten als die Analyse einer Krisensituation. Es muss zeigen, ob ein gangbarer Weg aus der Krise besteht, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und ob die vorgesehenen Maßnahmen in Summe ausreichen.

Hier trennt sich Substanz von Formalismus.

Nicht die Vollständigkeit allein entscheidet. Entscheidend ist, ob die Herleitung in sich schlüssig ist, Unsicherheiten offen adressiert und auch kritischer Prüfung standhält. Erst dann entsteht die Sicherheit, die Finanzierer, Gesellschafter und Management für die nächsten Entscheidungen brauchen. Erfolgreiche Sanierungsgutachten entstehen durch professionelle Stakeholderkommunikation.

Wir entwickeln aus einer Krisenlage einen Sanierungsnachweis, der standhält.

Haben Sie Interesse an unserer Sanierungscheckliste? Wir senden sie Ihnen gerne zu. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: